Lindner Gase in Berlin-Pankow
Lindner Gase in Berlin und Brandenburg
Lindner Gase
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen, sofern keine ausdrücklich abweichenden Regelungen vertraglich vereinbart werden. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen der Lindner Gase GmbH und gelten spätestens mit der Entgegennahme seitens Lindner Gase GmbH erbrachter Lieferung und Leistung als akzeptiert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nur in den Teilen anerkannt, die die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht ausdehnen und den „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gaslieferungen und Bereitstellung von Stahlflaschen und Stahlpaletten“ der Peter Lindner GmbH nicht widersprechen. Die Geltung dieser Bestimmung widersprechender Inhalte kundeneigener Geschäftsbedingungen – insb. allgemeiner Einkaufsbedingungen - weist Peter Lindner GmbH zurück.

Sofern nicht näher bezeichnet, beschreibt der Ausdruck „Behälter und Paletten“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sich im Eigentum Lindner Gase GmbH befindliche Gasdruckbehälter (Gasflaschen), Mini-Drucktanks, Trockeneisboxen/-container und Gasflaschen-Paletten.

Angebot, Vertragsschluss und Preise

Alle Angebote von Peter Lindner GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich.

Maßgeblich für den Vertragsschluss ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung von Peter Lindner GmbH.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt für alle Lieferungen und Leistungen stets das aktuelle Preisverzeichnis der Peter Lindner GmbH. Die angegebenen Preise gelten ab Lager ausschließlich Transport und Verpackung. Für alle Geschäfte sind die am Tag der Lieferung bei Peter Lindner GmbH geltenden Verkaufspreise maßgebend. Für etwa nachträglich eingeführte, die Ware belastende öffentliche Abgaben bleibt eine entsprechende Nachberechnung vorbehalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung und Verzug

Peter Lindner GmbH akzeptiert keine Scheckzahlungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar.

Zahlungen gelten nur dann als rechtzeitig erbracht, wenn Peter Lindner GmbH darüber am Fälligkeitstag verfügen kann. Lindner Gase GmbH ist es vorbehalten, einen eventuell über Verzugszinsen hinausgehenden Verzugsschaden gesondert geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug hat Peter Lindner GmbH, solange dieser nicht beseitigt ist, das Recht, die Lieferung einzustellen oder nur gegen sofortige Barzahlung zu liefern. Ausschließlich unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen Peter Lindner GmbH können aufgerechnet werden. Eingehende Zahlungen werden auf die älteste offene Forderung angerechnet.

Transport und Umgang mit Gasen/Gasdruckbehältern

Der Transport von Gasen in Behältern und Paletten ab Lager der Peter Lindner GmbH sowie die Rückführung des Leergutes zum Lager erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. Bei Selbstabholung ist der Kunde für ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeuges sowie die Sicherung der Ladung verantwortlich.

Der Kunde verpflichtet sich durch Unterschrift auf dem Abholschein, die einschlägigen Vorschriften über Unfallverhütung, Lagerung und Transport zu beachten. Auf Veranlassung des Kunden zur Selbstabholung bereitgestellte Ware muss unverzüglich durch diesen oder einen von ihm beauftragten Transporteur abgeholt werden. Anderenfalls ist Peter Lindner GmbH berechtigt, wahlweise den Transport bzw. Versand oder die Lagerung der bereitgestellten Waren auf Kosten des Kunden durchzuführen.

Die Beförderung von Behältern und Paletten durch Peter Lindner GmbH erfolgt nur aufgrund expliziter Vereinbarung. Sofern der Kunde kein Verbraucher i.S. des §13 BGB ist, übernimmt Peter Lindner GmbH dabei nicht die Transportgefahr.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gase und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher bis zur Lieferung entstandener Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Peter Lindner GmbH.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen einer ordentlichen Geschäftsführung zu verarbeiten. Die Parteien sind sich einig, dass das Eigentum an der neu hergestellten Sache Peter Lindner GmbH zur Sicherung ihrer bestehenden Forderungen zusteht. Peter Lindner GmbH ist Hersteller im Sinne des §950 BGB.

Mit der Bezahlung der Forderung geht das Sicherungseigentum ohne weiteres auf den Kunden über. Andere Verfügungen (z. B. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen) sind unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Peter Lindner GmbH von einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum von Peter Lindner GmbH hinzuweisen.

Peter Lindner GmbH ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei vertragswidrigem Verhalten, insb. Zahlungsverzug seitens des Kunden zurückzunehmen. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden bleibt hiervon unberührt, insb. ist die Rücknahme von Vorbehaltsware nicht als Vertragsrücktritt seitens Peter Lindner GmbH zu werten.

Peter Lindner GmbH behält sich das Eigentums und Urheberrecht an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Diese dürfen ausschließlich nur nach schriftlicher Genehmigung Dritten zugänglich gemacht bzw. an diese weitergegeben werden.

Bezug von Propan/Treibgas

Propan darf nur zur Erzeugung von Licht und Wärme verwendet werden. Beabsichtigt der Kunde den Einsatz von Propan für andere Zwecke, z. B. als Treibgas zum Antrieb von Motoren, hat er dies Peter Lindner GmbH so rechtzeitig anzuzeigen, dass Peter Lindner GmbH zu Lasten des Kunden die Lieferung ordnungsgemäß versteuern kann. Im übrigen ist der Kunde für die Beachtung der mineralölsteuerlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

Entnahme von Gasen

Die Gase dürfen den Behältern nur entsprechend der anerkannten Regeln bzw. Vorschriften der Technik entnommen werden. Für flüssige und unter Druck gelöste Gase sind die jeweiligen Entnahmemengen in Übereinstimmung mit deren physikalischen Eigenschaften zu begrenzen, um so einen störungsfreien Betrieb und die Ausnutzung des Behälterinhaltes zu sichern. Etwaige Restinhalte in zurückgegebenen Behältern werden nicht vergütet.

Haftung durch den Kunden

Der Kunde trägt das Aufbewahrungs- und Verlustrisiko für die leihweise zum Gebrauch überlassenen Behälter und Paletten bis zu Ihrer Rückgabe an das Lager. Ihm obliegt die Haftung für Verlust, Untergang, Beschädigung aufgrund nicht ordnungsgemäßem Gebrauch sowie übermäßiger Abnutzung der Behälter und Paletten.

Peter Lindner GmbH ist berechtigt, Schadensersatz bei Verlust oder irreversibler Beschädigung in Höhe der Wiederbeschaffungswerte, bei Beschädigung aufgrund nicht ordnungsgemäßem Gebrauch sowie übermäßiger Abnutzung i.H. der Instandsetzungskosten in Rechnung zu stellen. Gibt der Kunde Behälter und Paletten in einem Zustand zurück, der eine Wiederherstellung mit angemessenen Mitteln nicht zulässt, so hat er den entsprechenden Wertausgleich zu entrichten.

Peter Lindner GmbH ist berechtigt, dem Kunden einen Wertausgleich i.H. des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes für überlassene Behälter sowie Paletten gemäß 8.2 zu berechnen, wenn

  • der Kunde mindestens 30 Tage mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes in Verzug geraten ist.
  • der Kunde Gasdruckbehälter und Stahlpaletten nach Vertragsende nicht innerhalb von 30 Tagen an Peter Lindner GmbH zurückgibt.
  • ein solcher Wertausgleich vertraglich vereinbart ist.
  • der begründete Verdacht besteht, dass sich Gasdruckbehälter und Stahlpaletten nicht mehr im Besitz des Kunden befinden.
  • eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden stattgefunden hat.
  • sonstige Vertragspflichten seitens des Kunden schuldhaft verletzt wurden.

Die Behälter und Paletten bleiben auch nach Zahlung des Wertausgleichs Eigentum von Peter Lindner GmbH. Nach Rückgabe der mit dem Wertausgleich belasteten Wirtschaftsgüter wird dieser abzüglich eventueller Instandsetzungskosten zinslos zurückerstattet. Die Rückzahlung des Wertausgleichs entfällt, wenn die Behälter und Paletten nicht mehr den Anforderungen der Druckgasverordnung entsprechen oder demzufolge unbrauchbar sind. Gibt der Kunde die Behälter oder Paletten nicht zurück, so steht Peter Lindner GmbH der Wertausgleich endgültig zu.

Adressänderung des Kunden, Abnahmeverpflichtung und Unzustellbarkeit der Warenlieferung

Sofern sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet und/oder Gasdruck-/Kryobehälter und/oder Stahlpaletten, die ihm seitens Lindner Gase GmbH zum leihweisen Gebrauch überlassen worden sind, besitzt, hat er Peter Lindner GmbH über Änderungen seiner Anschrift ohne Verzug und unaufgefordert schriftlich zu unterrichten. Bei Unterlassung ist Peter Lindner GmbH berechtigt, die Kosten der Adressermittlung als Pauschalbetrag i.H.v. 42,00 € in Rechnung zu stellen.

Peter Lindner GmbH ist verpflichtet, die im Rahmen einer ordentlichen Liefervereinbarung seitens des Kunden per Auftrag bestellten Waren in angemessener Frist zu liefern. Im Übrigen sind konkrete Liefertermine unverbindlich. Die Lieferung erfolgt ohne vorherige schriftliche Ankündigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware vollständig und unverzüglich entgegenzunehmen.

Kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung schuldhaft nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, so ist Peter Lindner GmbH berechtigt, dem Kunden die Kosten des Zustellversuchs in Rechnung zu stellen. Die Kosten können für Lieferungen vereinbarte pauschale Transportkosten-beteiligungen übersteigen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer entstandener Kosten vorbehalten.

Die gelieferten Gase sind, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur zum Verbrauch durch den Kunden bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Nutzungsbedingungen für Mietbehälter und -paletten

Peter Lindner GmbH-Gasdruckbehälter und Stahlpaletten sind unveräußerliches Eigentum von Peter Lindner GmbH. Die Behälter und Paletten bleiben unpfändbares und freies Eigentum von Peter Lindner GmbH, da sie im Sinne des §95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Dem Kunden werden die Behälter und Paletten nur zum Transport und zur Entnahme der bei Peter Lindner GmbH gekauften Gasfüllung leihweise überlassen.

Die Weitergabe der Behälter und Paletten an Dritte oder jede vom primären Zweck abweichende andere Benutzung ist – vor alle auch aus sicherheitstechnischen Gründen - nicht gestattet.

Wird ein befristeter Nutzungsrechtsvertrag zwischen dem Kunden und Peter Lindner GmbH geschlossen, so hat der Kunde die zum leihweisen Gebrauch überlassenen Gasbehälter und Paletten nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraums an Peter Lindner GmbH zurückzugeben. Etwaige Transportaufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

Sofern kein schriftlicher Liefer- und/oder Nutzungsrechtvertrag zwischen Peter Lindner GmbH und dem Kunden geschlossen wurde, gilt die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein als Zeichen der Vereinbarung über die kostenpflichtige Nutzung von Behältern und Paletten auf Tagesbasis zum aktuell gültigen Tarif des Nutzungsentgelts (Miete). Bei Nichtrückgabe gerät der Kunde ab dem Tag des fixierten Vertragsendes in Verzug. Nicht gelistete, zurückgegebene Behälter und Paletten entbinden nicht von der Zahlung des Nutzungsentgeltes.

Peter Lindner GmbH ist berechtigt, nicht zurückerhaltene Behälter und Paletten ohne vorherige Inkenntnissetzung des Kunden in kurzfristige Nutzungsrechtverhältnisse zu den zum Zeitpunkt der vertraglich fixierten Rückgabe nach aktuellem Preisverzeichnis gültigen Tarif des Nutzungsentgeltes zu überführen. Die Rückgabe gilt nur dann als bewirkt, wenn sie gegen schriftlichen Beleg der Peter Lindner GmbH erfolgt.

Die Höhe des Nutzungsentgeltes entspricht jeweils den aktuell gültigen Tarifen, welche in der Peter Lindner GmbH-Geschäftsstelle einsehbar sind. Die gegen Entrichtung des Nutzungsentgeltes leihweise zum Gebrauch überlassenen Gasdruckbehälter und Stahlpaletten müssen nach Entleerung vom Kunden auf eigene Gefahr und Kosten ohne Verzug während der Geschäftszeiten der Geschäftsstelle an Peter Lindner GmbH zurückbegeben werden.

Peter Lindner GmbH darf für Gasdruckbehälter, Behältergruppen und Stahlpaletten, welche sich länger als drei Monate im Besitz des Kunden befinden, eine zusätzliche Gebühr, die dem eineinhalbfachen Tarif des täglichen Nutzungsentgeltes entspricht fortlaufend auf Tagesbasis fakturieren (Langzeitmiete). Für Gasdruckbehälter, Behältergruppen und Stahlpaletten, welche sich länger als sechs Monate in Kundenbesitz befinden, fällt der zweifache Tarifsatz an (Langzeitmiete).

Peter Lindner GmbH ist berechtigt, dem Kunden nach Ablauf von 90 Tagen seit Lieferung einen Wertausgleich in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes für gleichartige neue Wirtschaftsgüter zu berechnen. Die Behälter und Paletten bleiben auch nach Zahlung des Wertausgleichs Eigentum von Peter Lindner GmbH. Nach Rückgabe der mit dem Wertausgleich belasteten Wirtschaftsgüter wird dieser abzüglich evtl. Instandsetzungs-kosten zinslos zurückerstattet. Die Rückzahlung des Wertausgleichs entfällt, wenn die Behälter und Paletten nicht mehr den Anforderungen der Druckgasverordnung entsprechen oder demzufolge unbrauchbar sind. Gibt der Kunde die Behälter oder Paletten nicht zurück, so steht Peter Lindner GmbH der Wertausgleich endgültig zu.

Das Nutzungsentgelt wird ab dem Tag der Lieferung einschließlich des Rückgabetages erhoben. Die Miete wird zusammen mit der Produktrechnung oder in anderen Zeitabständen, z.B. quartalsweise, berechnet. Peter Lindner GmbH ist berechtigt, Zwischenmiete zu erheben. Der Kunde hat die ihm per Mietrechnung mitgeteilten Mietflaschenbestände auf Fehlerfreiheit und Vollzähligkeit zu überprüfen und Reklamationen innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt der ausgewiesene Bestand als unstrittig.

Mietbehälter sind sofort nach Entleerung mit einem Überdruck von min. 0,5 bar an das Lager zurückzugeben. Die Rückgabe von Behältern und Paletten anderer Lieferanten befreit den Kunden nicht von seiner Rückgabepflicht. Das Recht, Peter Lindner GmbH-Behälter und -Paletten zurückzubehalten, ist ausgeschlossen.

Für Nutzungsrechtsverträge gelten jeweils ergänzende Vereinbarungen.

Kündigungsrecht- und fristen

Peter Lindner GmbH ist berechtigt, ein Nutzungsrechtsverhältnis mit dem Kunden fristlos zu kündigen, sofern sich dieser mindestens 60 Tage in Zahlungsverzug befindet. Der Kunde ist in diesem Fall dazu verpflichtet, die Behälter und Paletten innerhalb von 10 Tagen zurückzugeben.

Falls Peter Lindner GmbH mit der Lieferung in Verzug gerät oder diese ausfällt, kann der Kunde nach erfolglosem Verstreichen einer Peter Lindner GmbH gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Liegt ein von Peter Lindner GmbH nicht zu vertretendes, nicht dauerhaftes Leistungshindernis vor, so verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum des Vorliegens des Hindernisses.

Eigentumsbehälter des Kunden

Leere Eigentumsbehälter des Kunden werden, sofern Peter Lindner GmbH kein anderer Auftrag vorliegt, gegen Vollgut gleichwertiger Flaschengröße und Qualität ausgetauscht und zur Abholung bereitgestellt. Das Füllwerk ist auftragslos berechtigt, Behälter des Kunden vor ihrer Befüllung gemäß den geltenden Vorschriften prüfen und/oder herrichten zu lassen. Die Kosten hierfür sind vom Kunden zu tragen.

Beanstandungspflicht und Verbot eigenmächtiger Veränderungen

Lieferungen oder Leistungen, die innerhalb der 12monatigen Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, werden von Peter Lindner GmbH unentgeltlich nachgebessert oder ausgetauscht. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Sie gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Voraussetzung für eine Geltendmachung von Sachmängelansprüchen durch den Kunden ist die ordnungsgemäße Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten. Der Kunde ist verpflichtet, Peter Lindner GmbH offensichtliche Schäden an Behältern und Paletten oder deren Verlust unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen.

Aus betriebstechnischen Gründen können nur Beanstandungen berücksichtigt werden, wenn folgendes beachtet wird:

  • Die Beanstandungen von Lieferungen müssen unverzüglich bei Peter Lindner GmbH angezeigt werden.
  • Gelieferte Behälter, die beanstandet werden, hat der Kunde deutlich zu kennzeichnen.

Es wird empfohlen, einen Anhänger am Ventil unter der Kappe mit genauer Kundenanschrift und der detaillierten Angabe des Beanstandungsgrundes anzubringen.

Vom Kunden dürfen Veränderungen an den Mietbehältern/-paletten nicht vorgenommen werden, da hierdurch die Betriebssicherheit gefährdet werden kann. Vorab ist Peter Lindner GmbH berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Nachbesserung vorzunehmen. Schlägt diese fehl, kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises vornehmen. Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Peter Lindner GmbH bestehen nicht.

Haftung und Gewährleistung von Peter Lindner GmbH

Für mangelhafte Gaselieferungen erhält der Kunde eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift i.H. des berechneten Betrages. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzung von Sorgfaltspflichten sind, gleich auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen, auf den Wert der Lieferung begrenzt. Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn) werden grundsätzlich nicht ersetzt. Diese Beschränkung gilt, solange kein Schaden durch vorsätzliches Verhalten verursacht worden ist oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht sowie nicht bei zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil von Peter Lindner GmbH ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

Unabwendbare Ereignisse

Bei höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignissen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und amtlichen Verfügungen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen.

Mengeninhalt der Gasdruckbehälter

Mengenangaben in m³ beziehen sich auf einen Gaszustand von 15° C und 1 bar. Dabei ist die Füllmenge der Behälter abhängig vom Kompressibilitätsfaktor der Gase.

Lieferung durch Dritte

Peter Lindner GmbH kann die Liefer- und Leistungsverpflichtungen jederzeit auch durch Dritte ausführen lassen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber Peter Lindner GmbH berührt werden.

Gerichtsstand

Soweit nach §38 ZPO zulässig, gilt als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

Hier finden Sie uns

Lindner Gase

Bahnhofstr. 7
13127 Berlin

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Mi + Do von 7:00-14:00 Uhr
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